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BFSG · WCAG 2.1 AA · Online-Shops

BFSG-Checkliste 2026: 25 Punkte, die jeder Online-Shop jetzt prüfen muss

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Online-Shops im elektronischen Geschäftsverkehr müssen ihre Angebote nach WCAG 2.1 AA prüfen und Mängel beheben. Diese Checkliste gibt einen praxisorientierten Überblick über die 25 wichtigsten Prüfpunkte — mit WCAG-Referenz und Prioritätsstufe.

Stand: Juni 2026 · Automatisierte technische Analyse, keine Rechtsberatung

Wer ist seit 28.06.2025 betroffen?

Das BFSG richtet sich an Wirtschaftsakteure, die Produkte oder Dienstleistungen in Deutschland anbieten, die unter den Anwendungsbereich fallen. Im E-Commerce zählen vor allem Webshops dazu, die Verbrauchern Waren oder digitale Leistungen anbieten. Kleinstunternehmen unter 10 Beschäftigte und 2 Millionen Euro Jahresumsatz können eine Ausnahme dokumentieren — der Nachweis der unverhältnismäßigen Belastung liegt dabei beim Unternehmen selbst.

Abmahnwellen durch Mitbewerber und spezialisierte Kanzleien laufen seit Herbst 2025. Wer jetzt prüft und dokumentiert, hat eine bessere Ausgangsposition — unabhängig davon, ob alle Mängel sofort behebbar sind.

Die 25 Prüfpunkte im Überblick

Alle Punkte basieren auf WCAG 2.1 AA bzw. spezifischen BFSG-Anforderungen. Dies ist eine Orientierungsliste, kein vollständiger Audit-Bericht.

#KategoriePrüfpunktWCAGPrio
1TextalternativenAlle produktbezogenen Bilder haben aussagekräftige Alt-Texte1.1.1Kritisch
2TextalternativenDekorative Bilder haben leeres alt-Attribut (alt="")1.1.1Kritisch
3KontrastNormaler Text: Kontrastverhältnis mind. 4,5:11.4.3Kritisch
4KontrastGroßer Text (≥18 pt oder ≥14 pt fett): Kontrast mind. 3:11.4.3Kritisch
5KontrastUI-Komponenten und Grafiken: Kontrast mind. 3:11.4.11Hoch
6TastaturAlle interaktiven Elemente per Tastatur erreichbar2.1.1Kritisch
7TastaturSichtbarer Fokus-Indikator auf fokussierten Elementen2.4.7Hoch
8TastaturKein Tastatur-Trap in Komponenten oder Modals2.1.2Kritisch
9FormulareAlle Formularfelder haben sichtbare, verknüpfte Labels1.3.1 / 3.3.2Kritisch
10FormulareFehlermeldungen identifizieren Input und geben Korrekturhinweis3.3.1 / 3.3.3Hoch
11Formulareautocomplete-Attribute für Adress- und Zahlungsfelder gesetzt1.3.5Mittel
12StrukturHeading-Hierarchie korrekt (H1 → H2 → H3, keine Ebenen überspringen)1.3.1Hoch
13StrukturSeitensprache im <html lang="de"> korrekt gesetzt3.1.1Mittel
14StrukturLandmarks verwendet (header, main, nav, footer, aside)1.3.1Mittel
15NavigationSkip-Link zum Hauptinhalt vorhanden und funktional2.4.1Hoch
16NavigationSeitentitel eindeutig und beschreibend2.4.2Hoch
17NavigationLinktexte beschreiben das Ziel (kein „hier klicken“)2.4.4Hoch
18MultimediaVideos haben Untertitel oder Transkripte1.2.2 / 1.2.3Hoch
19ResponsivitätInhalt bei 400 % Zoom nicht abgeschnitten oder horizontal scrollbar1.4.4 / 1.4.10Hoch
20ResponsivitätTouch-Targets mind. 24×24 CSS-Pixel (empfohlen: 44×44 px)2.5.8Mittel
21CheckoutFehler im Checkout klar benannt und korrigierbar3.3.1Kritisch
22CheckoutZahlungsformular mit autocomplete-Attributen für Screenreader1.3.5Hoch
23Cookie-BannerBanner mit Tastatur vollständig bedienbar2.1.1Hoch
24PDF/DokumenteAGBs und Datenblätter als barrierefreie PDFs oder HTML1.1.1Mittel
25BarrierefreiheitserklärungBarrierefreiheitserklärung gemäß § 15 BFSGV verlinktBFSGV §15Kritisch

Häufigste Fehler in Shopify, WooCommerce und Shopware

Automatisierte Scans mehrerer hundert deutscher Shops zeigen, dass unabhängig vom Shop-System immer wieder dieselben Mängel auftauchen.

Shopify

  • Produkt-Bilder ohne aussagekräftige Alt-Texte — Themes verwenden häufig den Dateinamen.
  • Varianten-Selects (Größe, Farbe) ohne verknüpfte sichtbare Labels.
  • Sticky Header überdeckt Sprung-Link-Ziel (#main-content).

WooCommerce (WordPress)

  • Unzureichende Kontraste bei Preisen und Badge-Elementen in Standard-Themes.
  • Checkout-Fehlermeldungen ohne programmatische Verknüpfung mit dem Input via aria-describedby.
  • Cookie-Plugins erzeugen Banner ohne korrekte Fokus-Reihenfolge.

Shopware 6

  • Dropdown-Navigation ohne ARIA-Attribute (aria-expanded, aria-haspopup).
  • Produktgalerie-Slider ohne Tastatur-Bedienbarkeit.
  • Suchfeld ohne visuelles Label (nur Platzhalter, der beim Tippen verschwindet).

Selbst prüfen, Tool nutzen oder Audit beauftragen?

AnsatzGeeignet fürAbdeckungKosten
Browser-Extensions (WAVE, axe DevTools)Entwickler, erste Orientierungca. 30–40 % der MängelKostenlos
Automatisierter Scan mit ReportShop-Betreiber ohne Tech-Team; erste strukturierte Übersichtca. 40–55 % der Mängel199–499 €
Manuelles Accessibility-AuditShops mit hohem B2C-Volumen oder komplexen Checkout-Flowsca. 80–95 % der Mängel1.500–5.000 €

Ihren Shop jetzt technisch prüfen lassen

Der kostenlose Sofort-Check gibt einen ersten Überblick über kritische WCAG-2.1-Mängel Ihrer Startseite — in ca. 60 Sekunden. Der Basis-Report (199 €) deckt bis zu 5 Unterseiten ab und enthält einen priorisierten Fix-Plan sowie einen Entwurf der Barrierefreiheitserklärung.

Häufige Fragen

Gilt das BFSG für jeden Online-Shop?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit 28.06.2025 für Produkte und Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte UND weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz) können eine Ausnahme beantragen, wenn die Anforderungen eine unverhältnismäßige Belastung darstellen. Die meisten mittelständischen Shops sind betroffen.

Welche WCAG-Version verlangt das BFSG?

Das BFSG verweist auf EN 301 549, die im Kern WCAG 2.1 Stufe AA fordert. WCAG 2.2 ist noch nicht explizit vorgeschrieben, enthält aber sinnvolle Ergänzungen (z. B. 2.5.8 zu Touch-Targets). Eine technische Prüfung nach WCAG 2.1 AA deckt den Pflicht-Mindeststandard ab.

Wie viele Mängel findet ein automatisierter Scan?

Automatisierte Tools wie axe-core oder Lighthouse finden zuverlässig rund 30–50 % der WCAG-Mängel — vor allem Kontraste, fehlende Alt-Texte, Labels und strukturelle Probleme. Komplexe Anforderungen wie semantische Korrektheit oder korrekte ARIA-Nutzung erfordern zusätzlich manuelle Sichtung.

Muss ich eine Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen?

Ja. Betreiber von Websites im Anwendungsbereich des BFSG sind verpflichtet, eine Barrierefreiheitserklärung gemäß § 15 BFSGV zu veröffentlichen. Diese muss Konformitätsstatus, bekannte Mängel, einen Feedback-Mechanismus und Kontaktdaten einer Schlichtungsstelle enthalten.

Was passiert bei Nichterfüllung der BFSG-Anforderungen?

Verbände und Mitbewerber können seit 28.06.2025 Verstöße verfolgen. Abmahnkanzleien haben bereits Forderungen verschickt. Dies ist eine technische Analyse, keine Rechtsberatung — für rechtliche Einschätzungen wenden Sie sich an einen Fachanwalt für IT-Recht.

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